IGel - Individuelle Gesundheitsleistungen

Viele Leistungen des Gesundheitswesens werden heute nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, obwohl sie medizinisch sinnvoll oder zumindest wünschenswert sind. Andere Leistungen waren nie Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die gesetzlichen Krankenkassen gewährleisten lediglich eine ausreichende Versorgung nach den sogenannten WANZ-Kriterien (wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig). Viele sinnvolle Leistungen sind danach nicht mehr erstattungsfähig und müssen von Ihnen selbst getragen werden, wenn Sie sie in Anspruch nehmen wollen.

Leider betreffen diese Einschränkungen auch einige anästhesiologische Leistungen.

So sind seit 2007 z.B. Anästhesien zur schmerzfreien Durchführung von Endoskopien (Magen-, Darmspiegelung) und zur schmerzfreien Zahnbehandlung (z.B. ausgedehnte Zahnsanierung, Entfernung der Weisheitszähne) im Normalfall nicht mehr erstattungsfähig. Während Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr noch zu Lasten der gesetzlichen Versicherung narkotisiert werden können, ist dies bei Erwachsenen nur noch in seltenen Ausnahmefällen möglich. Hierzu berate ich Sie gerne.

Leistungen, die auch früher nicht Bestandteil der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung waren, so genannte Selbstzahlerleistungen, müssen selbstverständlich auch weiterhin von Ihnen selbst getragen werden (z.B. kosmetisch-chirurgische Eingriffe, Implantate etc.) und zugehörige Anästhesien.

Sollten Sie eine solche IGel-leistung in Anspruch nehmen wollen, erstelle ich gern einen perönlichen Kostenvoranschlag. Vor der Behandlung führen wir noch ein ausführliches Informationsgespräch und schließen einen schriftlichen Behandlungsvertrag, aus dem auch das voraussichtliche Honorar nach GOÄ ersichtlich ist.

Die Abrechnung erfolgt nach der Behandlung per Rechnung, die von Ihnen zu begleichen ist.